Ärztliche Dienste
Schularzt:
XundheitsZentrum
Arigstr. 17, Buttisholz
Dr. med. pract. Hans Peter Mitteregger
Arigstr. 17, 6018 Buttisholz
041 929 69 29
Schulzahnarzt:
Dr. med. dent. Mathias Käch
Hinterdorf 2, 6018 Buttisholz
041 928 13 16
Zahnprophylaxe:
Valona Bajrami
SoBZ Sozial-Beratungs Zentrum Sursee:
Haselmatte 2A, 6210 Sursee
041 925 18 25
SCHULÄRZTLICHER UNTERSUCH
Die schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler werden in einem Reihenuntersuch im Kindergarten, in der 4. Primar- und in der 2. Sekundarschule vom Schularzt untersucht.
SCHULIMPFUNGEN
Parlament und Regierung des Kantons Luzern haben auf das Schuljahr 2013/2014 hin die Wiedereinführung der freiwilligen und kostenlosen Schulimpfungen entschieden. Damit sollen Krankheiten und Epidemien, und damit auch Leiden und Kosten, vermieden werden. Diese Schulimpfungen haben zum Ziel, dass Kinder und Jugendliche genügend geimpft sind, was aktuell im Kanton Luzern nicht der Fall ist. Angeboten werden die empfohlenen Basisimpfungen wie Masern/Röteln, Kinderlähmung, Diphterie, Starrkrampf, Keuchhusten, Varizellen und Hepatitis B. Das Angebot kann von Kindern je nach Impfschutz im Kindergarten und im 4. und 8. Schuljahr in Anspruch genommen werden. Die Impfungen werden, falls die Erziehungsberechtigten einverstanden sind, durch den Schularzt durchgeführt. Die Impftermine werden von der Schule in Zusammenarbeit mit dem Schularzt organisiert. Zusätzlich können die Eltern wählen, ob sie die Kinder vom Schularzt oder vom Privatarzt impfen lassen möchten.
Die Eltern erhalten rechtzeitig vor dem Impftermin die Informationen zu den Impfungen und das Formular „Persönliche Impfkontrolle“. Auf diesem Formular müssen die Eltern sich schriftlich mit der Impfung (falls Bedarf besteht) einverstanden erklären. Nur mit der Einwilligung der Eltern wird anschliessend das Kind zur Impfung aufgeboten und geimpft.
Vorsorgeimpfung Gebärmutterhalskrebs (Humane Papillomaviren HPV):
Die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs wird im Rahmen des Luzerner HPV-Impfprogramms für die 11- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schüler kostenlos angeboten. Die Eltern erhalten die entsprechenden Informationen mit der Einverständniserklärung.
SCHULZAHNÄRZTLICHER UNTERSUCH
Jedes Jahr führt die Schule für alle schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern beim Schulzahnarzt den obligatorischen Zahnuntersuch durch. Die Kosten für den Reihenuntersuch trägt die Gemeinde.
Zur Organisation beachten Sie bitte folgende Punkte:
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Die Eltern erhalten nach der jährlichen obligatorischen Reihenuntersuchung das Zahnbüchlein zurück.
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Mindestens ein Elternteil unterschreibt das Büchlein in jedem Fall; mit der Unterschrift bestätigen Sie als Eltern, dass Sie vom Untersuchungsergebnis Kenntnis genommen haben.
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Falls "kein Befund" vermerkt ist, geben die Eltern das unterzeichnete Büchlein der Klassenlehrperson zur Aufbewahrung zurück.
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Bei einem Befund erhalten die Eltern einen Behandlungstermin beim Schulzahnarzt. Falls Sie die Behandlung bei einem privaten Zahnarzt gewählt haben, müssen Sie sich selber um einen Termin bemühen. Die Behandlungskosten tragen in jedem Fall die Eltern.
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Nehmen Sie das Zahnbüchlein zur Behandlung mit, damit der Zahnarzt die Behandlung darin bestätigen kann. Nach erfolgter Behandlung und Bestätigung durch den Zahnarzt im Büchlein, geben Sie dieses bitte der Klassenlehrperson zur Aufbewahrung zurück.
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Bitte beachten Sie, dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen auf Kosten der Gemeinde obligatorisch geröntgt werden. Falls Sie dies nicht wünschen, geben Sie ihrem Kind eine schriftliche Erklärung zu Handen des Schulzahnarztes mit.